AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadtmaus TCH Veranstaltungs GmbH für die Buchung von Einzeltickets. (Stadtmaus TCH Veranstaltungs GmbH ist Vertragspartner!)
Unsere AGB für Einzelkunden als PDF
§ 1 Geltungsbereich – Veranstaltungsgegenstand
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen von uns (im Folgenden Stadtmaus genannt) angebotenen Veranstaltungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot – Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt mit Buchung über die Homepage oder durch Anfrage des Kunden (Angebot) und Bestätigung durch uns zustande. Die Bestätigung kann schriftlich oder in Textform (per E-Mail) erfolgen.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Text- oder Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Text- oder Schriftformerfordernisses.
§ 3 Entgelt- und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den für die gebuchte Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen. Das Entgelt für die Teilnahme an der Veranstaltung ist im Voraus zu entrichten.
(2)Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein, soweit sie nicht gesondert ausgewiesen ist.
(3) Wenn der Kunde die vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt, ohne den Rücktritt (Stornierung) zu erklären, bleibt der vereinbarte Zahlungsanspruch bestehen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesem Fall nicht. Der Zahlungsanspruch ändert sich nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Leistungen und Leistungsänderungen
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung.
(2) Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Text- oder Schriftform durch die Stadtmaus.
(3) Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
(4) Eine Änderung einer Leistung ist dem Kunden unverzüglich nach unserer Kenntnis bekanntzugeben.
(5) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gründe vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche anzubieten. Der Kunde hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Leistung uns gegenüber geltend zu machen.
§ 5 Haftung für Mängel
(1) Wir haften für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Unsere Durchführenden sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
(3) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
(4) Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gelten die Regelungen in § 6.
§ 6 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h., von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Soweit wir für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haften, ist unsere Haftung auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
(3) Unsere vertragliche Haftung ist insgesamt ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, welche auf internationalen Übereinkommen beruhen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
(4) Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung bei Sachschäden bis 5.000,00 € bzw. bis zur Höhe des 3-fachen Veranstaltungspreises, wenn dieser 5.000,00 € übersteigt.
§ 7 Rücktritt des Kunden – Stornierung
(1) Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
(2) Erklärt der Kunde schriftlich oder in Textform (per E-Mail oder Telefax) vor der vereinbarten Veranstaltung einen Rücktritt von der Vereinbarung (Stornierung), so haben wir die Möglichkeit, ihm einen Ersatztermin bzw. ein Gutschein anzubieten. Die Annahme des Ersatztermins oder des Gutscheins durch den Kunden bedarf der Schrift- oder Textform. Ein Gutschein hat 3 Jahre Gültigkeit.
(3) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so können wir – soweit wir von der Möglichkeit des Anbietens eines Ersatztermins oder eines Gutscheins gem. Absatz (2) keinen Gebrauch machen - angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittsentschädigung beträgt pauschal:
a. ab drei Tage vor Veranstaltungsantritt: 50 % und
b. ab dem Tag der Veranstaltung und bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100 % des Veranstaltungspreises (vgl. § 3 Abs. (3)).
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
(4) Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Veranstaltungsleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
§ 8 Rücktritt der Stadtmaus wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
(1) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine im Katalog/Prospekt/Angebot oder der Veranstaltungsbestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wir haben den Rücktritt vor Fälligkeit des Veranstaltungspreises, spätestens aber am 3. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, so haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
(2) Der Kunde erhält den eingezahlten Veranstaltungspreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige andere Veranstaltung aus unserem Angebot zu buchen oder einen Gutschein zu akzeptieren.
§ 9 Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten sowie personenbedingten Gründen
(1) Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt und/oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstaltungsvertrag beidseits gekündigt werden. Wir behalten uns insbesondere ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei einer Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes ab Warnstufe 4 vor.
(2) Wir können den Veranstaltungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch uns, die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde oder die Teilnehmer einer Gruppe des Kunden den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist/sind. In diesen Fällen der Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der vom Kunden gutgebrachten Beträge.
§ 10 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Das Filmen und Fotografieren sowie Tonaufnahmen von Führern und Schauspielern sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Stadtmaus auch für den Privatgebrauch verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
(2) Der Kunde erklärt sich mit dem Fotografieren, Filmen und Veröffentlichen der Bildnisse entsprechend den Anforderungen des § 22 KunstUrhG einverstanden.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Stadtmaus erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung sowie für die weitere Kundenbetreuung.
(2) Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht.
§ 12 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schrift- oder Textform.
§ 13 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand – salvatorische Klausel
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort Regensburg. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Regensburg.
(4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. eines dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbeziehenden Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand: Februar 2025