AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadtmaus TCH Veranstaltungs GmbH für die Buchung von Gruppenführungen. (Durchführende sind Vertragspartner!)
Unsere AGB für die Buchung von Gruppenführungen als PDF
§ 1 Geltungsbereich – Veranstaltungsgegenstand
(1) Die Stadtmaus TCH Veranstaltungs GmbH (im Folgenden Stadtmaus genannt) vermittelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Stadtführer und Stadtführerinnen sowie Schauspieler und Schauspielerinnen für Gruppenführungen in Regensburg. Vertragspartner einer solchen Führung bzw. eines solchen Programms sind der Besteller/Kunde (im Folgenden Kunde genannt) einerseits und der/die Stadtführer/Stadtführerin und/oder Schauspieler/Schauspielerin (im Folgenden Dienstleister genannt) andererseits. Der durch die Stadtmaus vermittelte, auf die Erbringung der vermittelten Leistung gerichtete Vertrag (vermittelter Vertrag) kommt damit jeweils unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien gemäß den nachfolgenden Punkten.
(2) Verantwortlicher Vertragspartner des Kunden für die vermittelte Fremdleistung ist ausschließlich der jeweilige Dienstleister. Wir weisen darauf hin, dass die Stadtmaus für Rechtsbeziehungen, die sich aus den vermittelten Verträgen ergeben, nicht verantwortlich ist. Etwaige Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden aus dem vermittelten Vertrag hat dieser ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Dienstleister geltend zu machen.
(3) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vermittelnden Fremdleistungen gemäß obigen Absätzen (1) und (2) sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot – Vertragsschluss - Kontaktdaten
(1) Der Vertrag kommt auf Anfrage des Kunden (Angebot) und die darauffolgende Bestätigung durch die Stadtmaus im Namen des Dienstleisters (Annahme) zustande. Die Bestätigung kann schriftlich oder in Textform (per E-Mail) erfolgen. Eine mündliche Bestätigung ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde ist an seine Anfrage für die Dauer von zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist kann die Stadtmaus im Namen des Dienstleisters die Anfrage durch Zusendung einer Bestätigung in Text- oder Schriftform annehmen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung beim Kunden zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Text- oder Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Text- oder Schriftformerfordernisses.
(4) Die Stadtmaus übermittelt dem Kunden und dem Dienstleister die Kontaktdaten des jeweiligen Vertragspartners, sobald dieser feststeht, spätestens vor Beginn der Vertragsdurchführung.
§ 3 Entgelt- und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den für die gebuchte Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen.
(2) Die Zahlung der beauftragten Leistung erfolgt an den jeweiligen Dienstleister (Vertragspartner), welcher die Stadtmaus mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragt sowie bevollmächtigt hat. Soweit die Stadtmaus infolgedessen dem Kunden die vermittelte Leistung in Rechnung stellt und/oder diesbezüglich Zahlungen annimmt, erfolgt dies ausschließlich im Namen und für Rechnung des jeweiligen Dienstleisters.
(3) Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein, soweit sie nicht gesondert ausgewiesen ist.
(4) Das Entgelt ist sofort nach der Veranstaltung zu bezahlen. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können 4,50 € Auslagenersatz verlangt werden.
§ 4 Widerrufsrecht – Stornierung – Verspätung
(1) Ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht nicht.
(2) Der Kunde kann bis einschließlich dem 9. Tag vor Veranstaltungsbeginn jederzeit vom Vertrag kostenfrei zurücktreten (stornieren). Bei einem Rücktritt ab dem 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % und ab dem Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen des Kunden/der Gruppe sind 100 % des vereinbarten Preises als zu bezahlen.
(3) Der Rücktritt ist schriftlich an die Stadtmaus TCH Veranstaltungs GmbH, Thundorferstr. 1, 93047 Regensburg oder per E-Mail an kontakt@stadtmaus.de (jeweils zu Händen des Dienstleisters) zu erklären.
(4) Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Rücktritts bei der Stadtmaus; den Nachweis hierfür hat der Kunde zu erbringen.
(5) Eine Stornierung einzelner Leistungen ist nicht möglich; bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu entrichten.
(6) Bei einer Verspätung einzelner Teilnehmer oder der Gruppe kann die ordnungsgemäße Durchführung der Führung nicht gewährleistet werden. Bei einer Verspätung von mehr als 45 Minuten ist ein Zuschlag in Höhe von 25,00 Euro zu bezahlen.
§ 5 Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten sowie personenbedingten Gründen
(1) Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt und/oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstaltungsvertrag beidseits gekündigt werden. Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besteht insbesondere bei einer Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes ab Warnstufe 4.
(2) Der Veranstaltungsvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Dienstleister, die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde oder die Teilnehmer einer Gruppe des Kunden den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist/sind. In diesen Fällen der Kündigung bleibt der Anspruch auf den Veranstaltungspreis bestehen. Der Dienstleister muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschließlich der vom Kunden gutgebrachten Beträge.
§ 6 Haftung, Erstattung des Entgelts
(1) Die Stadtmaus haftet ausschließlich für Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag entstehen.
(2) Die einzelnen Angaben zu den zu vermittelnden Leistungen beruhen auf den Angaben des jeweiligen Vertragspartners (Dienstleisters) und stellen keine Zusicherung seitens der Stadtmaus dar. Soweit die Stadtmaus Angaben zu den zu vermittelten Leistungen an den Kunden weitergibt oder sonstige Hinweise und Auskünfte erteilt, haftet sie nur für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe des Hinweises oder der Auskunft an den Kunden. Die Stadtmaus haftet nicht für die Richtigkeit der weitergegebenen Angaben und der erteilten Hinweise oder der erteilten Auskunft, es sei denn, es ist ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen worden.
(3) Die Stadtmaus haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung (insbesondere nicht für Inhalt, Durchführung, Ablauf und Qualität) der vermittelten Leistung. Sofern und soweit dem Kunden Ansprüche aus dem vermittelnden Vertrag zustehen, hat er diese ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Dienstleister als seinem alleinigen Vertragspartner des vermittelnden Vertrages geltend zu machen.
(4) Sofern die Stadtmaus bzw. der Dienstleister im Rahmen ihrer Pflichten schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflichten) verletzt oder ein Anspruch aufgrund einer vertraglichen Pflichtverletzung im Übrigen oder aus Delikt besteht und der vom Kunden geltend gemachte Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Stadtmaus bzw. des Dienstleisters – beruht, haftet die Stadtmaus bzw. der Dienstleister nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt gleichermaßen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden. Im Übrigen ist die Haftung der Stadtmaus und auch des Dienstleisters ausgeschlossen.
(5) Für einen Ausfall einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von der Stadtmaus bzw. dem Dienstleister nicht zu vertretende Umstände wird keine Haftung übernommen.
(6) Eine Verschiebung der Termine von Veranstaltungen, die nicht der Kunde zu vertreten hat, um bis zu 30 Minuten gegenüber der vertraglichen Vereinbarung berechtigt nicht zur Reduzierung des Entgelts. Kann die Veranstaltung nicht pünktlich beginnen und muss diese abgesagt werden, weil der Kunde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt anwesend ist, so besteht ebenfalls kein Anspruch auf Reduzierung des Entgelts.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Das Filmen und Fotografieren sowie Tonaufnahmen von Führern und Schauspielern sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Stadtmaus auch für den Privatgebrauch verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
(1) Der Kunde erklärt sich mit dem Fotografieren, Filmen und Veröffentlichen der Bildnisse entsprechend den Anforderungen des § 22 KunstUrhG einverstanden.
§ 8 Datenschutz
(2) Die Stadtmaus erhebt, verarbeitet und nutzt im Namen des Dienstleisters die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses bzw. der Veranstaltung sowie für die weitere Kundenbetreuung. Auf diese Daten haben die mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses befassten Beschäftigten der Stadtmaus und der jeweilige Dienstleister ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung und für die weitere Kundenbetreuung Zugriff.
(3) Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht.
§ 9 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schrift- oder Textform.
§ 10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand - salvatorische Klausel
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort Regensburg. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Regensburg.
(4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. eines dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbeziehenden Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand: Februar 2025