AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB für vermittelte Gruppenbuchungen als PDF

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadtmaus TCH Veranstaltungs GmbH für die Vermittlung von Gästeführern

§ 1 Geltungsbereich – Veranstaltungsgegenstand

(1)   Die Stadtmaus TCH Veranstaltungs GmbH (im Folgenden Stadtmaus genannt) vermittelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Gästeführer und Gästeführerinnen für Gruppenführungen in Regensburg. Vertragspartner einer solchen Führung bzw. eines solchen Programms sind der Besteller/Kunde (im Folgenden Kunde genannt) einerseits und der/die Gästeführer/Gästeführerin (im Folgenden Gästeführer genannt) andererseits. Der durch die Stadtmaus vermittelte, auf die Erbringung der vermittelten Leistung gerichtete Vertrag (vermittelter Vertrag) kommt damit jeweils unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Gästeführer zustande. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien gemäß den nachfolgenden Punkten.

(2)   Verantwortlicher Vertragspartner des Kunden für die vermittelte Fremdleistung ist ausschließlich der jeweilige Gästeführer. Wir weisen darauf hin, dass die Stadtmaus für Rechtsbeziehungen, die sich aus den  vermittelten Verträgen ergeben, nicht verantwortlich ist. Etwaige Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden aus dem vermittelten Vertrag hat dieser ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Gästeführer geltend zu machen.

(3)   Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vermittelnden Fremdleistungen gemäß obigen Absätzen (1) und (2) sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

 

§ 2 Angebot – Vertragsschluss - Kontaktdaten

(1)   Der Vertrag kommt auf Anfrage des Kunden (Angebot) und entsprechende Bestätigung durch die Stadtmaus (Annahme) zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mündlich erfolgen.

(2)   Die Stadtmaus übermittelt dem Kunden und dem Gästeführer die Kontaktdaten des jeweiligen Vertragspartners, sobald dieser feststeht, spätestens vor Beginn der Vertragsdurchführung.

 

§ 3 Entgelt- und Zahlungsbedingungen

(1)   Der Kunde ist verpflichtet, den für die gebuchte Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen. Die Zahlung der beauftragten Leistung erfolgt an den jeweiligen Gästeführer (Vertragspartner), welcher die Stadtmaus mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragt, sowie bevollmächtigt hat. Soweit die Stadtmaus  infolgedessen dem Kunden vermittelte Leistungen in Rechnung stellt und/oder diesbezüglich Zahlungen annimmt, erfolgt dies ausschließlich im Namen und für Rechnung des jeweiligen Gästeführers.

(2)   Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein, soweit sie nicht gesondert ausgewiesen ist.

(3)   Das Entgelt ist sofort nach der Veranstaltung zu bezahlen. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können 3,00 € Auslagenersatz verlangt werden.

 

§ 4 Widerrufsrecht – Stornierung

(1)   Ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht nicht.

(2)   Der Kunde kann jedoch bis zu 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn jederzeit vom Vertrag kostenfrei zurücktreten (stornieren). Einer Stornierung ist entweder per Brief an die Stadtmaus TCH Veranstaltungs GmbH, Thundorferstr. 1, 93047 Regensburg,  per Fax +49 (0)941 230 360-15  oder per E-Mail an  kontakt@stadtmaus.de, jeweils zu Händen an den Gästeführer möglich.

(3)   Bei einer Stornierung nach vorgenannter Frist oder bei Nichterscheinen  des Kunden/der Gruppe zum vereinbarten Termin ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei der Stadtmaus; den Nachweis hierfür hat der Kunde zu erbringen. Eine Stornierung einzelner Leistungen ist nicht möglich; bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.

 

§ 5 Haftung, Erstattung des Entgelts

(1)   Die Stadtmaus haftet ausschließlich für Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag entstehen.

(2)   Die einzelnen Angaben zu den zu vermittelnden Leistungen beruhen auf den Angaben des jeweiligen Vertragspartners und stellen keine Zusicherung seitens der Stadtmaus dar. Soweit die Stadtmaus Angaben zu den zu vermittelten Leistungen an den Kunden weitergibt oder sonstige Hinweise und Auskünfte erteilt, haftet sie nur für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe des Hinweises oder der Auskunft an den Kunden. Die Stadtmaus haftet nicht für die Richtigkeit der weitergegebenen Angaben und der erteilten Hinweise oder der erteilten Auskunft, es sei denn, es ist ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen worden.

(3)   Die Stadtmaus haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung (insbesondere nicht für Inhalt, Durchführung, Ablauf und Qualität) der vermittelten Leistung. Sofern und soweit dem Kunden Ansprüche aus dem vermittelnden Vertrag zustehen, hat er diese ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Gästeführer als seinem alleinigen Vertragspartner des vermittelnden Vertrages geltend zu machen.

(4)   Sofern die Stadtmaus bzw. der Gästeführer im Rahmen ihrer Pflichten schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder der vom Kunden geltend gemachte Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Stadtmaus bzw. des Gästeführers beruht, haftet die Stadtmaus bzw. der Gästeführer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(5)   Aus baulichen oder organisatorischen Gründen können einzelne Sehenswürdigkeiten nicht zugänglich sein. Dies berechtigt nicht zu einer Minderung des Entgelts.

(6)   Für einen Ausfall einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von der Stadtmaus bzw. dem Gästeführer nicht zu vertretende Umstände wird keine Haftung übernommen.

(7)   Eine Verschiebung der Termine für Veranstaltungen, die nicht der Kunde zu vertreten hat, um bis zu 30 Minuten gegenüber der vertraglichen Vereinbarung berechtigt nicht zur Reduzierung des Entgelts. Kann die Veranstaltung nicht pünktlich beginnen und muss deshalb abgesagt werden weil der Kunde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt anwesend ist, so besteht ebenfalls kein Anspruch auf Reduzierung des Entgelts.

(8)   Wird einem Kunden bzw. Teilnehmer aufgrund einer Verletzung der Benutzungsordnung eine Teilnahme untersagt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts.

 

§ 6 Bild- und Tonaufnahmen

Das Fotografieren ist nur für private Zwecke erlaubt. Das Filmen von Führungen ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

§ 7 Datenschutz

(1)   Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden für die Dauer der Vertragsbeziehung Name und Anschrift sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25. Mai 2018 gespeichert und genutzt. Auf diese Daten haben die mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses befassten Beschäftigten der Stadtmaus, der Gästeführer sowie die Beschäftigten der Stadtmaus ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung Zugriff.

(2)   Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: kontakt@stadtmaus.de

 

§ 8 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform, soweit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichende Regelung enthalten ist.

 

§ 9 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1)   Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort Regensburg. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

(2)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3)   Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Regensburg. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. eines dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbeziehenden Vertrages  nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Stand: Januar 2019

 

Unsere AGB für Einzelkunden als PDF (Teilnahme an einer Erlebnisführung)

 

1. Geltungsbereich – Veranstaltungsgegenstand

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen von uns (im Folgenden Stadtmaus genannt) angebotenen Veranstaltungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Angebot – Vertragsschluss

Der Vertrag kommt auf Anfrage des Kunden und entsprechende Bestätigung durch uns zustande. Unsere Bestätigung kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mündlich erfolgen.

3. Entgelt- und Zahlungsbedingungen

Der Kunde ist verpflichtet, den für die gebuchte Veranstaltung vereinbarten Preis zu zahlen. Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein, soweit sie nicht gesondert ausgewiesen ist. Das Entgelt ist sofort nach der Veranstaltung zu bezahlen. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Kunden der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,00 € Auslagenersatz verlangen.

4. Leistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Stadtmaus. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eine Änderung einer Leistung ist dem Kunden unverzüglich nach unserer Kenntnis zu erklären. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gründe vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche anzubieten. Der Kunde hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Leistung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Haftung für Mängel

Wir haften für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Veranstaltungsleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gelten die Regelungen in Punkt 6.

6. Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h., von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit wir für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haften, ist unsere Haftung auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Unsere vertragliche Haftung ist insgesamt ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung bei Sachschäden bis 5.000,00 € bzw. bis zur Höhe des 3-fachen Veranstaltungspreises, wenn dieser 5.000,00 € übersteigt. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

7. Rücktritt des Kunden – Stornierung

Der Kunde kann vor Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittsentschädigung beträgt pauschal:

  • bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsantritt: 20 %
  • vom 29. bis zum 22. Tag vor Veranstaltungsantritt: 25 %
  • vom 21. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsantritt: 35 %
  • vom 14. bis zum 8. Tag vor Veranstaltungsantritt: 50 %
  • vom 7. bis zum 1. Tag vor Veranstaltungsantritt: 65 %
  • ab dem Tag des Veranstaltungsantritts und bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100 % des Veranstaltungspreises.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Veranstaltungsleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

8. Rücktritt der Stadtmaus wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine im Katalog/Prospekt/Angebot oder der Veranstaltungsbestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wir haben den Rücktritt vor Fälligkeit des Veranstaltungspreises, spätestens aber am 3. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Der Kunde erhält den eingezahlten Veranstaltungspreis umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige andere Veranstaltung aus unserem Angebot zu buchen.

9. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten sowie personenbedingten Gründen

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstaltungsvertrag gekündigt werden. Die Stadtmaus behält sich ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei einer Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes ab Warnstufe 4 vor. Wir können den Veranstaltungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde oder die Teilnehmer einer Gruppe des Kunden den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist/sind. In diesen Fällen der Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der vom Kunden gutgebrachten Beträge.

10. Bild- und Tonaufnahmen

Das Filmen und Fotografieren sowie Tonaufnahmen von Führern und Schauspielern sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Stadtmaus auch für den Privatgebrauch verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Kunde erklärt sich mit dem Fotografieren, Filmen und Veröffentlichen der Bildnisse einverstanden (§ 22 KunstUrhG).

11. Datenschutz

Die Stadtmaus erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung sowie für die weitere Kundenbetreuung. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nicht.

12. Form von Erklärungen

 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

13. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort Regensburg. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Regensburg.